Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
für 3D Letter Studio Pro · Stand: April 2026
Medienwerk 15 GmbH
Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15
21255 Tostedt
Deutschland
Inhalt
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Leistungsumfang
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlung
- Prüfpflichten und Verantwortung des Kunden
- Drittsoftware, Hardware und Produktionsumgebung
- Gewährleistung
- Haftung
- Rechte Dritter und Freistellung
- Laufzeit und Kündigung
- Vertraulichkeit
- Referenznennung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software 3D Letter Studio Pro zwischen der Medienwerk 15 GmbH, nachfolgend „Anbieter", und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde".
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software 3D Letter Studio Pro einschließlich der jeweils gebuchten Funktionen, Modelle, Updates, Zusatzmodule oder Supportleistungen.
2.2 Die Software dient der Unterstützung bei der Erstellung, Bearbeitung, Berechnung und Ausgabe von Konstruktions-, Produktions-, Druck-, Fräs-, Laser-, Export- und Simulationsdaten, insbesondere für 3D-gedruckte Buchstaben, Leuchtwerbung und verwandte Anwendungen.
2.3 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, kein bestimmtes Produktionsergebnis und keine Eignung der erzeugten Daten für einen konkreten Einzelfall.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif, dem Angebot, der Produktbeschreibung oder der Leistungsübersicht auf der Website bzw. im Bestellprozess.
3.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu ergänzen oder zu ändern, soweit dadurch die wesentlichen vertraglichen Hauptleistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3.3 Angaben in Demos, Werbematerialien, Präsentationen, auf Websites oder in sonstigen Unterlagen stellen keine Garantie und keine zugesicherte Beschaffenheit dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Software, Pakete oder Preise stellt noch kein bindendes Angebot dar.
4.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
a) ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters,
b) Freischaltung der Software oder Lizenz,
c) Bereitstellung des Downloads oder Lizenzschlüssels,
d) oder Entgegennahme der Zahlung und Leistungserbringung.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Wiederkehrende Lizenzgebühren sind im Voraus fällig.
5.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung angemessen zu sperren, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht zwingend entgegenstehen.
5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
6. Prüfpflichten und Verantwortung des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch die Software erzeugten, bearbeiteten oder ausgegebenen Ergebnisse vor jeder Weiterverarbeitung, Fertigung, Bestellung, Produktion, Montage oder Weitergabe eigenverantwortlich fachlich zu prüfen.
6.2 Dies gilt insbesondere für:
a) Maße und Maßhaltigkeit
b) Passungen, Steckverbindungen und Toleranzen
c) Materialstärken und Materialeignung
d) Geometrien, Konturen und Vollständigkeit
e) STL-, SVG-, DXF-, Fräs-, Laser-, Druck- und Exportdaten
f) Kompatibilität mit Druckern, Slicern, Fräsen, Lasern, Werkzeugen, LEDs, Materialien und sonstigen Produktionssystemen
g) technische Umsetzbarkeit im konkreten Anwendungsfall
6.3 Die Software ersetzt keine technische Endkontrolle, keine Musterprüfung, keine Probefertigung, keine Werkstattfreigabe und keine fachliche Freigabe durch qualifiziertes Personal des Kunden.
6.4 Vor Serienfertigungen, kostenintensiven Produktionen, Montagen oder Fremdvergaben hat der Kunde auf eigene Verantwortung Testläufe, Prototypen, Musterfertigungen und Plausibilitätsprüfungen durchzuführen.
6.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die endgültige Freigabe sämtlicher Produktionsdaten.
7. Drittsoftware, Hardware und Produktionsumgebung
7.1 Die Nutzung der Software kann die Verwendung von Drittsoftware, Druckern, Slicern, CAD-Programmen, Lasern, Fräsen, Treibern, Firmware, Materialien oder sonstiger Hard- und Software voraussetzen.
7.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit jeder beliebigen Drittsoftware, jeder Hardware, jeder Materialcharge oder jeder Maschinenkonfiguration fehlerfrei zusammenarbeitet.
7.3 Einschränkungen, Abweichungen oder Produktionsfehler, die auf Umstände aus der Sphäre des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, begründen keinen Mangel der Software.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen oder wenn Fehler und Abweichungen beruhen auf:
a) fehlerhaften oder unvollständigen Eingabedaten,
b) ungeeigneten Einstellungen,
c) nicht unterstützter Hardware oder Drittsoftware,
d) Materialabweichungen,
e) Bedienungsfehlern,
f) fehlenden Updates außerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs.
8.3 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
8.4 Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
8.5 Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet werden.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung,
d) soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für:
a) Fehlfertigungen, Ausschuss oder Produktionsausfälle,
b) entgangenen Gewinn,
c) mittelbare Schäden und Folgeschäden,
d) Datenverluste, soweit diese durch angemessene Datensicherung vermeidbar gewesen wären,
e) Schäden infolge unterlassener Prüfungen, Testläufe oder Musterfertigungen,
f) Schäden aus der Verwendung ungeprüfter Ergebnisse der Software,
g) Schäden aus Drittsoftware, Maschinen, Druckern, Lasern, Slicern, Treibern, Firmware oder Materialien.
9.5 Soweit die Haftung nicht bereits ausgeschlossen ist, ist sie bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf:
a) bei Abonnements: die vom Kunden für die betroffene Lizenz in den letzten zwölf Monaten gezahlte Nettovergütung,
b) bei Einmallizenzen: den Netto-Kaufpreis der betroffenen Lizenz.
10. Rechte Dritter und Freistellung
10.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Vorlagen, Logos, Schriften, Texte, Grafiken, DXF-, SVG- oder sonstigen Dateien keine Rechte Dritter verletzen.
10.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden bereitgestellten Datei, Vorgabe, Nutzung oder Gestaltung beruhen, es sei denn, der Anbieter hat die Rechtsverletzung zu vertreten.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif oder der individualvertraglichen Vereinbarung.
11.2 Bei Abonnements verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Lizenzbedingungen verstößt, Schutzmechanismen umgeht oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
12.2 Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
13. Referenznennung
13.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Medienwerk 15 GmbH
Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15
21255 Tostedt
Inhalt
1. Gegenstand der Lizenz
1.1 Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Software 3D Letter Studio Pro durch den Lizenznehmer.
1.2 Mit Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen an.
2. Lizenzumfang
2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
2.2 Der zulässige Nutzungsumfang richtet sich nach dem erworbenen Lizenzmodell, insbesondere nach Paket, Laufzeit, Anzahl der Arbeitsplätze und freigeschalteten Funktionen oder Modelle.
2.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, darf jede Lizenz nur auf der vertraglich freigegebenen Anzahl von Arbeitsplätzen genutzt werden.
2.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz an eine Hardware-ID, Gerätekennung oder vergleichbare Aktivierungsmerkmale zu binden.
2.5 Bei einem Rechnerwechsel, Hardwaredefekt oder Austausch wesentlicher Komponenten kann eine erneute Aktivierung erforderlich sein. Ein Anspruch auf unbegrenzte manuelle Reaktivierungen besteht nicht. Der Lizenzgeber wird berechtigte Reaktivierungsanfragen jedoch angemessen prüfen.
3. Demo-Version
3.1 Sofern eine Demo-Version bereitgestellt wird, darf diese ausschließlich zu Testzwecken im vorgesehenen Umfang genutzt werden.
3.2 Der Testzeitraum beträgt, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage ab erstmaliger Aktivierung.
3.3 Demo-Versionen können in Funktion, Exportumfang oder Qualität eingeschränkt sein. Exportierte Dateien können Wasserzeichen, Beschränkungen oder sonstige Kennzeichnungen enthalten.
3.4 Eine produktive Nutzung der Demo-Version im laufenden Geschäftsbetrieb ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich erlaubt wurde.
4. Beschränkungen der Nutzung
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
a) die Software zu kopieren, zu vervielfältigen oder weiterzugeben, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt oder vertraglich gestattet ist,
b) die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verpachten, unterzulizenzieren oder Dritten zugänglich zu machen,
c) Schutzmechanismen, Aktivierungen, Lizenzprüfungen, Wasserzeichen, Hardwarebindungen oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, zu entfernen oder zu manipulieren,
d) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
e) die Software für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Die Software einschließlich Quellcode, Benutzeroberfläche, Layout, Modelle, Algorithmen, Datenstrukturen, Texte, Grafiken, Logos, Dokumentationen und sonstigen Bestandteile ist urheberrechtlich und gegebenenfalls anderweitig rechtlich geschützt.
5.2 Sämtliche Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Lizenzgeber.
6. Updates, Upgrades und Support
6.1 Ob und in welchem Umfang Updates, neue Modelle, Erweiterungen oder Supportleistungen geschuldet sind, richtet sich ausschließlich nach dem gebuchten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.
6.2 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, jede ältere Version dauerhaft weiter zu unterstützen.
6.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt, Supportleistungen auf angemessene Weise zu strukturieren, zu priorisieren oder auf bestimmte Kommunikationswege zu beschränken.
7. Lizenzprüfung und technische Kommunikation
7.1 Zur Aktivierung, Lizenzprüfung, Reaktivierung, Missbrauchsvermeidung oder Sperrung bei Vertragsverstößen darf die Software technische Informationen an Systeme des Lizenzgebers übermitteln, insbesondere Lizenzschlüssel, Hardware-ID, Versionsnummer, Aktivierungsstatus und technisch erforderliche Verbindungsdaten.
7.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.
8. Vertragsbeendigung und Erlöschen der Lizenz
8.1 Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, bei wirksamer Kündigung oder bei berechtigter außerordentlicher Beendigung des zugrunde liegenden Vertrags.
8.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese EULA oder die AGB, insbesondere bei unzulässiger Weitergabe, Umgehung von Schutzmechanismen oder rechtswidriger Nutzung, kann der Lizenzgeber die Lizenz außerordentlich sperren oder beenden.
8.3 Nach Erlöschen der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und vorhandene Installationen sowie nicht archivierungspflichtige Kopien zu entfernen.
9. Verhältnis zu den AGB
9.1 Ergänzend zu dieser EULA gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers. Bei Widersprüchen gehen hinsichtlich des Nutzungsrechts und der Lizenzierung die spezielleren Regelungen dieser EULA vor.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen mindestens der Textform.
Wichtiger Hinweis
Die mit 3D Letter Studio Pro erzeugten Daten, Maße, Passungen, Toleranzen, STL-, SVG-, DXF-, Fräs-, Laser- und Druckdaten sind vor jeder Fertigung, Produktion, Bestellung oder Montage durch den Nutzer eigenverantwortlich fachlich zu prüfen. Die Software ersetzt keine technische Endkontrolle. Vor Serienfertigungen und kostenintensiven Produktionen sind Testläufe, Muster oder Prototypen erforderlich.